Gemäss Paragraph 40 lit. K des Steuergesetzes des Kantons Aargau können Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien bis zum Gesamtbetrag von CHF 10‘000.— vom Einkommen abgezogen werden.
Jeder Beitrag ist willkommen und hilft uns bei der politischen Arbeit.
Besten Dank!
Kontakt
SVP Bezirk Baden
c/o Harry Kühn
Mühleweg 57
5420 Ehrendingen
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