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Motion Patrick Philipp Frei, SVP Untersiggenthal, (Sprecher), Daniel Notter, SVP Wettingen und Markus Gabriel, SVP Uerkheim vom 08. November 2022, betreffend Anpassung Bewilligungsdauer für Baubewilligungen

Vorstoss

Motion Patrick Philipp Frei, SVP Untersiggenthal, (Sprecher), Daniel Notter, SVP Wettingen und Markus Gabriel, SVP Uerkheim vom 08. November 2022, betreffend Anpassung Bewilligungsdauer für Baubewilligungen

 

Text:

Der Paragraf § 65 Absatz 1 des Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (SAR 713.100 – Baugesetz, BauG) soll folgendermassen geändert werden.

 

§ 65  Geltungsdauer und vorzeitiger Baubeginn *

1   Die Geltungsdauer der Baubewilligung und des Vorentscheids beträgt 3 Jahre, gerechnet ab Rechtskraft des Entscheids. Für den Materialabbau
beträgt sie 6 Jahre; sie kann in begründeten Fällen um weitere 6 Jahre verlängert werden.

1 bis   Der Gemeinderat setzt eine Baubewilligung ganz oder teilweise ausser Kraft, wenn die Bauarbeiten während mehr als 3 Jahren ununterbrochen
eingestellt sind oder nicht ernsthaft fortgesetzt werden. Er verfügt die Wiederherstellung des vorherigen Zustands, soweit die ausgeführten Bauten
und Anlagen nicht bewilligungsfähig sind oder die Bauherrschaft auf Aufforderung hin kein neues Baugesuch für die Fortsetzung einreicht. *

Die Regelung soll in Nachachtung der Auswirkungen der Corona- Pandemie auf sämtliche Baubewilligungen anwendbar sein, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens nach bisherigem Recht noch nicht verwirkt waren.

 

Begründung:

Das heutige Baugesetz sieht eine Geltungsdauer von Baugesuchen von 2 Jahren vor. Dies stellt Bauherren in wirtschaftlich unsicheren Zeiten, wie wir sie aktuell gerade erleben oder auch durch Pandemien ausgelöste Lockdowns vor Probleme.

Die Motionäre schlagen deshalb eine dauerhafte Verlängerung der Geltungsdauer von Baubewilligungen auf 3 Jahre vor.

Diese Regelung wenden auch die Kantone Zürich und Basel bereits an. In Österreich und Deutschland sind Baugenehmigungen sogar 4 Jahre gültig.

Die Pandemie, sowie die aktuelle Kriegssituation haben die allgemeine wirtschaftliche Lage in den letzten bald zwei Jahren wesentlich verschlechtert.  Auch die Aussichten sind gemäss ETH Konjunkturforschungsstelle KOF mindestens bis 2024 rückläufig (1.5% BIP Wachstum 2024). Lieferketten wurden unterbrochen, Fachkräfte sind nicht verfügbar und die Preise von Baumaterialien, Energie und Transport sind in vielen Bereichen um ein Vielfaches gestiegen. Dies führte dazu, dass Bauherren ihre Vorhaben entweder aus finanzieller Sicht oder schlicht aufgrund fehlender Lieferanten und Baudienstleistungen nicht fristgerecht realisieren konnten. Es gibt aber darüber hinaus diverse weitere Gründe, welche zu einer Verzögerung einer Bautätigkeit führen können (Scheidung, Schicksalsschläge etc.).

Vor allem für private Bauherren bedeutet diese Situation oft, dass sie gar nicht beginnen können zu bauen oder die Bautätigkeit unterbrechen müssen. Manchmal versucht ein Bauherr mit Pseudobautätigkeit die Situation zu kaschieren, manche Gemeinden tolerieren dies, andere schauen genauer hin und verweigern die Baubewilligung.

Dies führt unter anderem zu einer Ungleichbehandlung unter den Gemeinden und damit zu einer gewissen Willkür. Darüber hinaus kann dies zu Rechtsstreitigkeiten und nachhaltig zerstörten Bürger- und Behördenbeziehungen führen.

Wenn ein Bauherr heute ein Baugesuch zum zweiten Mal einreichen muss, nachdem es nicht mehr gültig ist, so kann er sich auf keinerlei Vorentscheide stützen und das Verfahren beginnt von Vorne, wie bei einem erstmaligen Baugesuch. Oft sieht sich der Bauherr dann mit veränderten Baugesetzen und erneuten Einsprachen konfrontiert, welche ein Bauprojekt noch weiter in die Länge ziehen, was nicht im Sinne des Gesetzgebers und einer Gemeinde sein kann.

Eine Ausweitung auf 3 Jahre ist auch für Gemeinden verträglich, die dadurch einen geringen Mehraufwand in der Überwachung erfahren.

Ein Bauvorhaben ist ein nachhaltiges Projekt, welches oft über mehrere Jahrzehnte Bestand hat. Ob der Baubeginn innerhalb 2 oder 3 Jahren beginnt, ist für das Endergebnis unerheblich.

Ein späterer Baustart erhöht auch nicht per se die Emissionen eines Bauvorhabens.

Nachteilige Auswirkungen sind keine auszumachen, man könnte eher von einer win-win Situation sprechen, die Administration abbaut.

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